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FLYER Garantiebestimmungen

Allgemeine Garantiebedingungen von FLYER

Gültig ab 05/2021

1 Datum des Kaufbelegs

2 Bedingung für die FLYER Plus und die FLYER Premium Garantie ist die Endmontage durch einen FLYER Fachhändler oder, im Falle des Online-Kaufs, die für die kundenseitige Feinjustierung vorbereitete Montage durch einen qualifizierten FLYER Partner.

  1. Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Kaufnachweises vom Kunden unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei einem autorisierten FLYER Fachhändler geltend zu machen.
  2. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir mit Hilfe eines unserer anerkannten FLYER Fachhändler das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 20 Arbeitstage.
  3. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  4. Unsere Garantie entfällt, wenn die von uns ausweislich in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder die Wartung unsachgemäss erfolgt ist, wobei wir bei einer Wartung durch einen autorisierten FLYER Fachhändler grundsätzlich von einer ordnungsgemässen Wartung ausgehen. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:

    4.1 Kein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht bei bloss geringfügigen Abweichungen von der zugesicherten Beschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer FLYER E-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen), für Verschleissteile sowie für Akkus, soweit nicht oben anderes dargestellt.

    4.2 Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemässen Gebrauch unseres FLYER E-Bikes herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.

    4.3 Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten FLYER Fachhändler durchgeführt wurden.

    4.4 Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z.B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.

    4.5 Arbeitsleistungen des FLYER Fachhändlers stellen keine Garantieleistung dar. Gleiches gilt für Weg- und Transportkosten, Fremdleistungen, Überstundenzuschläge, Fertigungskosten, Ausleihe von spezieller Ausrüstung und Testgeräten, Kosten, die auch bei einer üblichen Wartung entstehen sowie sonstige, auf Ersatz ausserhalb des E-Bikes entstandener Schäden, es sei denn eine Haftung ist zwingend gesetzlich angeordnet.
  5. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche FLYER E-Bike.
  6. Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem FLYER E-Bike. Wenn Sie Fragen zu unseren Garantieleistungen haben, stehen Ihnen unsere autorisierten FLYER Fachhändler zur Verfügung.

Huttwil, 05/2021


Allg. Gewährleistung des Fachhändlers – Ab Kauf eines neuen FLYER E-Bikes

Ab dem Kauf ist Ihr E-Bike automatisch mit den folgenden Deckungen durch den FLYER Fachhändler geschützt:

  • 2 Jahre auf Rahmenbruch
  • 2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
  • 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60% nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gemäss Bedienungsanleitung)

1. FLYER Plus Garantie – Kostenlose Online-Registrierung

Registrieren Sie Ihr FLYER E-Bike2 innerhalb von 12 Wochen nach dem Kauf1 kostenlos und mit wenigen Klicks auf unserem Garantie-Portal und verlängern Sie die Garantie wie folgt:

  • 5 Jahre auf Rahmenbruch
  • 2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
  • 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60% nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gemäss Bedienungsanleitung)

2. FLYER Premium Garantie – Für nur CHF 190

Für nur CHF 190 (inkl. MwSt.) erlangen Sie den FLYER Premium Schutz für Ihr E-Bike! Schliessen Sie dafür den Premium Garantievertrag innerhalb von 12 Wochen nach Kauf1 Ihres FLYER E-Bikes2 schnell und einfach in unserem Garantie-Portal ab. Ihr E-Bike wird Ihnen dankbar sein für die Verlängerung der Garantie:

  • 5 Jahre auf Rahmenbruch
  • 4 Jahre oder 12000 km (je nachdem, was zuerst erreicht wird) auf Komponenten und Elektronik
  • 4 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60% nach 4 Jahren oder 1000 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gemäss Bedienungsanleitung)

Premium Garantie für nur CHF 190 bei Velo Schwarz vor Ort


3. FLYER Versicherung – Der Rundum-Schutz für Ihr E-Bike

Das FLYER Sorglos-Paket, die Gewissheit genau das Richtige zu tun und ein zuverlässiger Schutz für alle Fälle. Schützen Sie Ihr neues E-Bike inkl. Zubehör bei Schäden durch einen Unfall, Diebstahl oder Verschleiss. 

Direkt beim Kauf eines neuen FLYER E-Bikes kann der für die Schweiz einzigartige Schutz erworben werden. Zwei attraktive Versicherungslösungen stehen zur Auswahl. Schliessen Sie eine FLYER Premium Protect oder FLYER Protect Versicherung bei Velo Schwarz ab.

Zur Übersicht der Versicherungsleistungen