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FLYER Garantiebestimmungen

Garantiebedingungen der FLYER AG

VK04 | Gültig ab 12/2024 (ab Modellahr 2021)

  1. Wir gewähren Endverbrauchern beim Erwerb eines neuen FLYER E-Bikes von einem FLYER-Fachhändler eine Herstellergarantie wie folgt:
  • 2 Jahre auf Rahmenbruch
  • 2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
  • 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60% nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gem. Bedienungsanleitung) Die in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Wartungsintervalle müssen bei einem autorisierten FLYER Fachhändler eingehalten werden. Gebrauchträder sind von der FLYERGarantie ausgenommen. Bitte bewahren Sie vorsorglich zum Nachweis Ihrer Garantieansprüche Ihren Kaufbeleg auf.
  1. Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Kaufnachweises vom Kunden unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei einem autorisierten FLYER Fachhändler geltend zu machen.
  2. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir mit Hilfe eines unserer anerkannten FLYER Fachhändler das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 20 Arbeitstage. Zu diesem Zweck ist dem FLYER-Fachhändler das E-Bike zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  4. Unsere Garantie entfällt, wenn die vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:

5.1 Kein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht bei Schäden aufgrund
normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen) sowie für Verschleissteile.

5.2 Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus

einem nicht bestimmungsgemässen Gebrauch unseres FLYER E-Bikes herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.

5.3 Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten FLYER Fachhändler durchgeführt wurden.

5.4 Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z.B. Vandalismus), Feuer oder Witterungseinflüssen (z.B. Hagel, Starkregen, Frost) sind nicht von der Garantieleistung erfasst.

  1. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiedauer, noch setzt sie eine neue Garantiedauer in Lauf. Die Garantiedauer für Austauschteile endet mit der Garantiedauer für das ursprüngliche FLYER E-Bike.
  2. Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des FLYER Fachhändlers unberührt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem FLYER E-Bike. Wenn Sie Fragen zu unseren Garantieleistungen haben, stehen Ihnen unsere autorisierten FLYER Fachhändler zur Verfügung.
Huttwil, 12/2024


Wir speichern Ihre bei der Registrierung angegebenen Daten ausschließlich für die Dauer und Erfüllung der Garantieleistungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zum Zwecke des Direktmarketings (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Darstellung unseres Angebots und Services entspricht unserem berechtigten Interesse). Ihre Daten werden außerdem an die FLYER AG, Schwende 1, CH-4950 Huttwil zur Bearbeitung von Garantiefragen weitergegeben. Ihre Daten werden nach Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sowie hinsichtlich des Direktmarketings aufgrund eines Widerspruchs (Kontaktdaten s.u.) gelöscht. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.flyer-bikes.com/privacy-statement. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu Ihren Rechten.

FLYER AG | Schwende 1 | CH-4950 Huttwil | www.flyer-bikes.com