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Mofa / E-Bike einlösen (Kt. Thurgau)

Einlösen von „schnellen“ E-Bikes (bis 45 km/h) und Mofas:

  • Die benötigte Strassenzulassung ist jeweils ab dem 1. Juni erforderlich.
  • Zur Fahrzeugprüfung muss das Fahrzeug und der Fahrzeugausweis bei einem autorisierten Betrieb* zur Kontrolle mitgebracht werden. Die Prüfung kann während den Öffnungszeiten durchgeführt werden. Spätestens bis 1 Stunde vor Ladenschluss, je nach Kapazität. Tipp: Am besten ist jeweils vormittags.
  • Bereits eingelöste Fahrzeuge müssen neu (ab 2016) nicht mehr nachgeprüft werden. Es muss nur der fällige Betrag dem Strassenverkehrsamt überwiesen werden (Rechnung per Post an den Fahrzeughalter).
  • Bei Verlust/Diebstahl des TG-Kontrollschild und/oder Vignette ist eine Bearbeitungsgebühr von 30Fr. fällig (und je CHF 10.- für Schild und Vignette).
  • Bei minderjährigen Personen muss die gesetzliche Vertretung das Formular mitunterzeichnen.

Prüfgründe sind:

  • Bei Neuzulassungen (Neufahrzeuge)
  • Nach Ausserverkehrssetzung (aufgrund Technischer Mängel oder Unterbruch beim Einlösen, wenn ein Jahr nicht einbezahlt wurde)
  • Bei fehlendem Ausweis
  • Kein TG Kontrollschild (es ist nur ein Schild von einem anderen Kanton vorhanden)
  • Fahrzeugausweis wurde vor 01.01.2007 ausgestellt.

* Die Velo Schwarz AG ist ein autorisierter Betrieb für Fahrzeugprüfungen

Vorgehen beim Einlösen eines „schnellen“ E-Bike (bis 45 km/h) oder Mofa.

Prüfkriterien:

  • Identifikation (Ausweis/Fahrzeug/Marke/Typ/Rahmennummer/Typenschein/-genehmigung CH)
  • Lenkkopflager
  • Tretlager
  • Radlager
  • Licht (Vorne/Hinten)
  • Bremswirkung (Vorne/Hinten)
  • Spiegel / Warnvorrichtung (Glocke)
  • Reflektoren (Vorne/Hinten/Pedalen)
  • Allgemeinzustand des Fahrzeug / Geräuschbildung Motor / Höchstgeschwindigkeit
  • Geräuschbildung Auspuff (Konformität, nur bei Mofas)

Halterwechsel

Wenn sie ein bereits eingelöstes Fahrzeug übernehmen, muss nur der Ausweis geändert werden. Dies können sie seit 2016 selber direkt via Strassenverkehrsamt erledigen.

Voraussetzungen:

  • gültige Vignette
  • TG Kontrollschild

Benötigt wird:

  • alter Fahrzeugausweis
  • Angaben des neuen Halters (Name, Vorname, Strasse, PLZ/Ort, Geburtsdatum, Telefon)
  • Kopie der Identitätskarte oder Ausweis
  • Bei minderjährigen Personen: Bestätigung der gesetzlichen Vertretung auf dem Einlöseformular.

Einsenden an:
Strassenverkehrsamt Thurgau
Philipp Fisch
Moosweg 7a
8500 Frauenfeld
Telefon: 058 345 37 36